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Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen und Regeln des „GRUBIS“ Gewinnspiel,
vom 25.11.2024 bis zum 31.01.2025

 

§ 1 Teilnahmebedingungen

 

(1) Beim „GRUBIS“ Gewinnspiel handelt es sich um ein Gewinnspiel. Die Teilnahme ist vollkommen freiwillig. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die hier aufgeführten Regeln. Sie können jederzeit, auch während des Gewinnspiels, entscheiden nicht mehr mitspielen zu wollen.

(2) Um am Gewinnspiel teilzunehmen, müssen Sie lediglich die Teilnahmekarte ausfüllen, die dort gestellte Frage richtig beantworten und die Teilnahmekarte anschließend persönlich in eine der Losboxen einwerfen, welche in unseren Filialen platziert sind. Folgendes ist beim Ausfüllen der Teilnahmekarte zu beachten: Wenn Sie bei der Auslosung für den VW Golf mitmachen möchten, kreuzen Sie bitte das dafür vorgesehen Feld auf der Rückseite der Teilnahmekarte an. („Ja, ich möchte den neuen VW Golf GTI fahren!“). Wenn Sie bei der Auslosung für unsere „Weekend Tüte“ mitmachen wollen, kreuzen Sie das oben beschriebene Feld bitte nicht an.

§ 2 Teilnehmer:innen

 

(1) Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und deren Wohnsitz in Deutschland gemeldet ist. Für die Teilnahme an der Auslosung des VW Golf muss darüber hinaus ein gültiger Führerschein mind. der „Klasse B“ vorliegen. Mitarbeiter:innen der Landbäckerei Grube e. K., dessen Tochterunternehmen, der jeweiligen Vertriebs- und Kooperationspartner und die jeweiligen Angehörigen der vorgenannten Mitarbeiter:innen, sowie Mitbewohner:innen ihres Haushaltes sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(2) Eine wirksame Teilnahme am Gewinnspiel liegt nur dann vor, wenn sämtliche personenbezogenen Angaben der teilnehmenden Person vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen.

(3) Eine mehrfache Teilnahme durch Abgabe der Gewinnspiel-Teilnahmekarte ist zur Erhöhung der Gewinnchance möglich.

(4) Weder der Erwerb einer Ware und / oder Dienstleistung, noch die Freigabe der Daten der Teilnehmer zu Marketingzwecken, erhöhen die Gewinnchancen.

§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel

 

(1) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die Landbäckerei Grube e. K. das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

§ 4 Durchführung und Abwicklung

 

(1) Die Gewinner:innen werden nach Abschluss des Gewinnspiels intern, nach fairem Losverfahren ermittelt. Es wird 1 VW Golf, für 6 Monate verlost und 30 unserer „Weekend Tüten“, für ebenfalls 6 Monate.

(2) An der Gewinnverlosung nimmt teil, wer die Teilnahmekarte vollständig und richtig ausgefüllt, und die Gewinnfrage richtig beantwortet hat. Es werden ausschließlich die Teilnahmekarten gewertet, welche in unsere Losboxen eingeworfen wurden. Ausgelost wird am 10.02.2025

(3) Ein Anspruch auf Barauszahlung eines Sachgewinns besteht in keinem Fall.

(4) Der Person, welche die 6 Monate Mobilität und damit den oben genannten VW Golf gewinnt, wird das Fahrzeug an einem unserer Standorte übergeben. Für Pressezwecke, Veröffentlichungen in Social Media und weiteren Kanälen der Landbäckerei Grube, Inhaber Markus Grube e. K., wird die Übergabe mit Foto und Video dokumentiert. Der / Die Gewinner:in stimmt einer Veröffentlichung mit seiner Teilnahme zu.

(5) Wird das KFZ nicht innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen nach Absenden der Mitteilung über den Ort und die Zeit der Abholung abgeholt, verfällt der Gewinn. Alle Kosten, die durch die Abholung verursacht werden, trägt der / die Gewinner:in.

(6) Beschwerden sind innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an die Landbäckerei Grube, Inhaber Markus Grube e. K. zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden können nicht bearbeitet werden. Auf verspätete Beschwerden kann sich der Teilnehmer nicht berufen; Landbäckerei Grube, Inhaber Markus Grube e. K. wird im Falle verspäteter Beschwerden von ihrer Leistungspflicht frei.

§ 5 Datenschutz, Datenverarbeitung und Datenweitergabe

 

(1) Um an einem Gewinnspiel teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, die Teilnahmekarte auszufüllen und abzugeben. Durch das Ausfüllen der Teilnahmekarte erklärt sich die teilnehmende Person ausdrücklich damit einverstanden, dass Landbäckerei Grube, Inhaber Markus Grube e. K. und Ihre Vertriebspartner die dazu erforderlichen Daten speichern und für Werbung, Informationen und Marktforschung verwenden können. Die Daten werden ausschließlich von der Landbäckerei Grube, Inhaber Markus Grube e. K. und / oder ihrem Vertriebspartner gespeichert und verarbeitet. Sie werden nicht an Dritte, soweit diese nicht als Vertriebspartner oder als Dienstleister (im Sinne des Datenschutzgesetzes) für Landbäckerei Grube, Inhaber Markus Grube e. K. tätig sind, weitergegeben.

(2) Die Einwilligung zur Speicherung und Auswertung der erhobenen Daten kann durch den / die Teilnehmer:in jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf zur Nutzung durch Landbäckerei Grube hat zu erfolgen an:

Landbäckerei Grube
Inhaber Markus Grube e. K.
Lange Straße 10
31036 Eime

Tel.: 05185 6021550
info@landbaeckerei-grube.de

(3) Landbäckerei Grube, Inhaber Markus Grube e. K. verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Datenschutzinformation hingewiesen.

§ 6 Gewinner:in der 6 Monate Mobilität (VW Golf)

 

(1) Dem / der Gewinner:in wird ein neuer VW Golf 8 GTI, für die Nutzungsdauer von 6 Monaten (Vom 01.03. bis zum 31.08.2025) zur Verfügung gestellt. Der / die Gewinner:in muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Das KFZ ist über Landbäckerei Grube, Inhaber Markus Grube e. K. vollkaskoversichert, auch die Kfz-Steuer, sowie die Kosten für Versicherung und die Werbung auf dem Fahrzeug werden von Landbäckerei Grube, Inhaber Markus Grube e. K. übernommen.

(2) Der / die Gewinner:in zahlt die Kraftstoffkosten sowie sonstige Kosten für Verbrauchsstoffe selbst. Am Fahrzeug dürfen keinerlei, insbesondere keine technischen Veränderungen vorgenommen werden, außerdem dürfen die Werbeflächen nicht verändert werden.

(3) Während der 6-monatigen Dauer der Nutzung ist eine maximale Fahrleistung von 5.000 km erlaubt. Der / die Gewinner:in darf das Fahrzeug nicht an Dritte übergeben, es sei denn Landbäckerei Grube, Inhaber Markus Grube e. K. erteilt vorher seine schriftliche Zustimmung. Der / die Gewinner:in verpflichtet sich das Fahrzeug sorgfältig und gewissenhaft zu behandeln. Signalisieren die Kontrollleuchten im Fahrzeug ein Problem, so hat der / die Gewinner:in entsprechend der Anweisungen in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu handeln. Der / die Gewinner:in verpflichtet sich, den Ölstand und Reifendruck zu prüfen und ggf. unter Einhaltung der im Fahrzeugschein aufgeführten Daten die notwendigen Maßnahmen vorzunehmen.

(4) Der / die Gewinner:in darf das Fahrzeug ausschließlich in den geografischen Grenzen Deutschlands nutzen. Außerhalb dieser Grenzen besteht in der Kraftfahrversicherung (insbesondere Vollkaskoschutz) kein Versicherungsschutz. Der / die Gewinner:in ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen. Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Nutzung zur Teilnahme an Autorennen und ähnlichen Fahrten, Teilnahmen an Geländefahrten, Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder gefährlichen Stoffen. Das Rauchen im Fahrzeug ist zu unterlassen.

(5) Der / die Gewinner:in versichert, dass dessen Fahrerlaubnis nicht entzogen oder vorläufig entzogen ist und dass kein Fahrverbot besteht. Der / die Gewinner:in versichert, dass das Fahrzeug nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel geführt wird.

(6) Der / die Gewinner:in ist berechtigt, kleine Instandsetzungen oder Reparaturen (bis 100,00 EUR) selbst auszuführen (z.B. Austausch einer Glühbirne) bzw. durch eine Fachwerkstatt ausführen zu lassen, ohne vorherige Zustimmung von Landbäckerei Grube, Inhaber Markus Grube e. K. Der Arbeitsaufwand des Gewinners bei Eigenausführung der Instandsetzung oder Reparatur wird nicht vergütet.

(7) Stellt der / die Gewinner:in einen Defekt am Fahrzeug fest, der die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeuges erheblich einschränkt und Reparaturen in größerem Umfang erforderlich macht, so ist die Landbäckerei Grube, Inhaber Markus Grube e. K. unverzüglich zu benachrichtigen.

(8) Wird der / die Gewinner:in während der Nutzung des Fahrzeuges verschuldet oder unverschuldet in einen Verkehrsunfall, Wildschaden, Brand oder Ähnliches verwickelt, so hat er unverzüglich für eine polizeiliche Aufnahme des Unfall- bzw. Schadenshergangs zu sorgen. Der / die Gewinner:in hat Landbäckerei Grube, Inhaber Markus Grube e. K. ferner einen schriftlichen Unfallbericht ggf. mit Unfallskizze zu übergeben, der / die Gewinner:in hat darin auch Namen und Adresse der Beteiligten und Zeugen schriftlich festzuhalten.

(9) Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Keine Haftung des Gewinners besteht, soweit Landbäckerei Grube, Inhaber Markus Grube e. K. für die entstandenen Schäden vom Unfallgegner, sonstigen Unfallbeteiligten Dritten oder von der bestehenden Kasko- Versicherung oder anderweitig Ersatz erlangt. Der Gewinner haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die aufgrund von Bedienungsfehlern, Überbeanspruchung oder Verletzung sonstiger Pflichten während der Nutzungszeit zurückzuführen sind. Der / die Gewinner:in haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch dessen Angehörigen, Arbeiter, Angestellten, Beifahrer oder sonstige, durch oder über den / die Gewinner:in mit dem Fahrzeug in Berührung gekommene Dritte schuldhaft verursacht worden sind, soweit er es schuldhaft unterlässt die zur Durchsetzung etwaiger Ersatzansprüche von Landbäckerei Grube, Inhaber Markus Grube e. K. notwendigen Feststellungen zur Person und zur Sache beweiskräftig festzustellen.

(10) Die Einhaltung der bestehenden Verordnungen und Gesetze, insbesondere der Straßenverkehrsverordnung, während der Nutzung des Fahrzeuges ist ausschließlich Sache des Gewinners. Der / die Gewinner:in stellt Landbäckerei Grube, Inhaber Markus Grube e. K. von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren oder sonstigen Kosten frei, die Behörden anlässlich solcher Verstöße gegen Landbäckerei Grube, Inhaber Markus Grube e. K. erheben.

(11) Die oben genannten Punkte werden in einem gesonderten PKW-Nutzungsvertrag vor Übergabe an den / die Gewinner:in schriftlich dokumentiert und von beiden Parteien unterzeichnet und bestätigt.

§ 7 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

 

(1) Landbäckerei Grube, Inhaber Markus Grube e. K. behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht Landbäckerei Grube, Inhaber Markus Grube e. K. insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, so kann Landbäckerei Grube, Inhaber Markus Grube e. K. von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

(2) Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bei vorzeitiger Beendigung des Gewinnspiels sind ausgeschlossen.

§ 8 Haftung

 

(1) Landbäckerei Grube, Inhaber Markus Grube e. K. wird mit Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Für Rechts- und/oder Sachmängel wird nicht gehaftet. Landbäckerei Grube, Inhaber Markus Grube e. K. sichert keine Beschaffenheit des Gewinns zu. Ausstattungen können von den jeweiligen Abbildungen abweichen.

(2) Die Bekanntgabe der Gewinner:innen erfolgt ohne Gewähr.

(3) Landbäckerei Grube, Inhaber Markus Grube e. K. haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme am Gewinnspiel entstehen können, es sei denn dass solche Schäden von Landbäckerei Grube, Inhaber Markus Grube e. K. (deren Organen, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.

§ 9 Sonstiges

 

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen der Gewinnspielbedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Gewinnspielbedingungen unberührt.

(3) Diese Gewinnspielbedingungen können jederzeit von Landbäckerei Grube, Inhaber Markus Grube e. K. ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.